Neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz - ab 01. Jänner 2012
Bis jetzt war die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie mit einem Gebäude zwar verpflichtend, aber es gab keine Konsequenz, wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wurde.
Das soll sich jetzt ab 2012 radikal ändern: Der Energieausweis muss bereits vorliegen wenn die Immobilie zum Verkauf angeboten wird und die Energiekennzahl muss in allen Inseraten angeführt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass wer sich nicht daran hält, mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro rechnen muss. Die Verpflichtungen gelten für alle Verkäufer und Vermieter, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Private verkaufen oder vermieten. Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten. Das neue Gesetz soll per 1. Jänner 2012 in Kraft treten. Das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll damit ausgehoben werden.
Die Gesetzesvorlage können Sie hier herunterladen.
Laut Immobilien- und Vermögenstreuhänder Fachverband wurde am 17. Jänner 2012 die neue Regierungsvorlage zum EAVG 2012 im Ministerrat beschlossen. Das Gesetz (und damit auch die neue Regelung für Immobilieninserate) soll erst mit 1. Dezemeber inkrafttreten.
24.02.211 - Mietkaufprojekt in Vorarlberg!
In guter Lage von Hohenems werden drei große Wohnanlagen mit 19 bzw. 20 Wohneinheiten errichtet. Es stehen 2, 3- und 4 Zimmer Wohnungen zur Verfügung. Die Einheiten sind mit einem Lift erschlossen und verfügen entweder über einen Gartenanteil mit Terrasse oder einen Balkon. Zu jedem Top ist ein Tiefgaragenplatz zum Mietpreis von € 60,00 erhältlich.
Bezugstermin: Mitte 2011
Genießen Sie den großen Vorteil einer Mietkaufwohnung. Schon jetzt wird der Kaufpreis in 10 Jahren fixiert. Weiters werden bei Kauf 50 % des bei Mietbeginn erforderlichen Optionsentgelt (10 % des Kaufpreises) sowie 50 % der Nettomieten zu Mietbeginn auf 10 Jahre, vom Kaufpreis abgezogen.
Das Optionsentgeld kann auch durch eine Bank finanziert werden. Somit ist das Modell auch ohne Eigenmittel möglich. Die Restfinanzierung kann durch Übernahme des Bauspardarlehens erfolgen.
01.02.2011 - Gerichtlich beeideter Sachverständiger
Unser Geschäftsleiter, Herr Markus Bösch, steht Ihnen ab sofort auch als gerichtlich beeideter Sachverständiger zur Verfügung.
Die ständige Marktbeobachtung erlaubt es uns, Ihnen eine fundierte Bewertung Ihrer Liegenschaft oder Immobilie zu gewährleisten. Die Volksbank Vorarlberg Immobilien GmbH & Co OG ist seit 13 Jahren am Vorarlberger Markt tätig und besitzt hier umfassende Marktkenntnisse.
Die einfache Bewertung Ihrer Immobilie umfasst folgende Leistungen:
- Besichtigung des Objektes von außen
- Prüfung der Lage und Gegebenheiten vor Ort
- Beurteilung der Marktsituation für Ihre Immobilie
- Erstellung einer Bewertung auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen.
- Erstellung einer Mappe in 2-facher Ausfertigung zu Ihrer Verwendung mit allen relavanten Beurteilungsdetails
- inkl. Grundbuchauszug
- Vorteil: Keine fremde Person betritt Ihre Immobilie.
- Nachteil: Fotos und Beschreibung müssen per Formular übermittelt werden.
- Preis: 252,– EUR (inkl. 20 % MWst.)
Die Premium Bewertung Ihrer Immobilie umfasst folgende Leistungen:
- Komplett-Aufnahme des zu bewertenden Objektes durch die Volksbank Immobilien GmbH & Co OG nach Terminvereinbarung inkl. Fotodokumentation
- Prüfung der Lage und Gegebenheiten vor Ort
- Beurteilung des Marktsituation für Ihre Immobilie
- Erstellung einer Bewertung auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen
- Erstellung einer Mappe in 2-facher Ausfertigung zu Ihrer Verwendung mit allen relevanten Beurteilungsdetails
- inkl. Grundbuchauszug
- Vorteil: Alle notwendigen Infos und Unterlagen werden von der Volksbank Vorarlberg Immobilien OG beschafft, keine Arbeit für den Auftraggeber.
- Preis: 504,– EUR (inkl. 20 % MWst.)
Gerne steht Ihnen Herr Bösch als allgemein und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fragen gerne zur Verfügung.